Anwaltskanzlei Guckenburg und Graf Wernigerode

Arbeitsrecht

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

in Wernigerode

Kündigungsschutzklage


Wir erheben für Sie Klage vor dem Arbeitsgericht gegen ungerechtfertigte Kündigungen und Abmahnungen

Lohn / Gehalt


Durchsetzung Ihrer arbeitsvertraglichen Entgeltansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Arbeitsvertrag / Abfindung


Wir übernehmen die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags und die Verhandlung einer Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber

Bei dem Ausspruch ungerechtfertigter Kündigungen ist eine schnelle Reaktion wichtig:


Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung ist innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, § 4 KSchG. Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen dieser Frist erhoben, wird auch die rechtswidrige Kündigung regelmäßig bestandskräftig, § 7 KSchG.

Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht:


  • Erhebung der Kündigungsschutzklage (schnelle Terminvergabe!)
  • Vertretung bei rechtswidrigen außerordentlich fristlosen und ordentlichen Kündigungen
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Urlaubsabgeltung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Feststellung der Nichtigkeit von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen (Abfindungen, bezahlte Freistellungen, Sprinter-Prämie)
  • Vermeidung einer Sperrfrist für den Bezug von ALG-I
  • Durchsetzung von Altersteilzeit (ggf. auch rückwirkend)
  • Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen
  • Anwendung des Mutterschutzgesetzes
  • Ansprüche aus Schwerbehinderung (GdB) und Gleichstellung
  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen
  • Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen für Zusatzausbildungen
  • Prüfung von Arbeitszeitkonten bei Verrechnung von Minusstunden

Sie möchten Prozesskostenhilfe beantragen?

Deckenfresko im Arbeitsgericht Halberstadt

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren) besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für die eigenen anwaltlichen gerichtlichen Gebühren sowie für die Gerichtskosten. Gerne beantragen wir für Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.


Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernehmen wir zudem gerne vorab die Deckungsschutzanfrage zur Klärung der Kostenübernahme unserer Tätigkeit.


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Öffnungszeiten

Mo - Do:  08.00 - 16.30 Uhr

Fr:             08.00 - 14.00 Uhr

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