Wir erheben für Sie Klage vor dem Arbeitsgericht gegen ungerechtfertigte Kündigungen und Abmahnungen
Durchsetzung Ihrer arbeitsvertraglichen Entgeltansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wir übernehmen die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags und die Verhandlung einer Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber
Bei dem Ausspruch ungerechtfertigter Kündigungen ist eine schnelle Reaktion wichtig:
Ab dem Tag der Zustellung der Kündigung ist innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, § 4 KSchG. Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen dieser Frist erhoben, wird auch die rechtswidrige Kündigung regelmäßig bestandskräftig, § 7 KSchG.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht:
Sie möchten Prozesskostenhilfe beantragen?
Deckenfresko im Arbeitsgericht Halberstadt
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren) besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für die eigenen anwaltlichen gerichtlichen Gebühren sowie für die Gerichtskosten. Gerne beantragen wir für Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernehmen wir zudem gerne vorab die Deckungsschutzanfrage zur Klärung der Kostenübernahme unserer Tätigkeit.
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