Elterliches Umgangsrecht
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, § 1684 Abs. 1 BGB.
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert, § 1684 Abs. 2 BGB.
Tätigkeitsschwerpunkte in Umgangs-Angelegenheiten:
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns für
Rechtsfragen
+ 49 (0) 3943 90 53 15
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08.00 - 16.30 Uhr
Fr: 08.00 - 14.00 Uhr