Anwaltskanzlei Guckenburg und Graf Wernigerode

Ehescheidung

Rechtsanwalt für Ehescheidung

Ihr Recht bei Trennung

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

Wir begleiten Sie bei Ihrer Scheidung.

Vor dem Familiengericht müssen sich Ehepartner, welche einen Ehescheidungsantrag stellen möchten, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 114 Abs. 1 FamFG (Anwaltszwang). Die "bloße" Zustimmung des anderen Ehegatten zu einem Ehescheidungsantrag (ohne Folgesachen) bedarf dabei keines Anwaltszwangs, § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG.


Ob es sich also um eine "einvernehmliche Ehescheidung" oder "streitige Ehescheidung" handelt - es sind stets eine Vielzahl von Rechts- und Folgeproblemen zu beachten, welche dringend einer fachlichen rechtlichen Beratung und Aufklärung bedürfen.


Hierbei sind zu nennen:


  • Fragen von Trennungsunterhalt,
  • der Ausgleich von gesetzlichen und privaten Rentenanwartschaften im Wege des Versorgungsausgleichs,
  • der Überlassung der Ehewohnung an eine Partei,
  • der Aufteilung von Haushaltsgegenständen,
  • die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen (= Vermögensausgleich) oder
  • die Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt.


Hierfür stehe ich Ihnen diskret für Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens als Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden kann?


  • die Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist;
  • dies wird (i.d.R.) vermutet, wenn die Ehegatten mindestens 1 Jahr getrennt leben (=gesetzliches Trennungsjahr), ein Ehegatte also die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft ablehnt und die Ehescheidung beantragt und der andere Ehepartner dem Antrag auf Ehescheidung zustimmt, §§ 1564 - 1568 BGB;
  • Die Trennung kann dabei bereits innerhalb der häuslichen Gemeinschaft erfolgen, sodass das gesetzliche Trennungsjahr nicht zwingend erst mit dem Auszug eines Ehepartners zu laufen beginnt (= Trennung von "Tisch und Bett").

Welche Dokumente / Angaben benötigt der Rechtsanwalt?


Wenn ein Antrag auf Ehescheidung für Sie gestellt werden soll, benötigen wir zunächst folgende Dokumente:


  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder


Wie lange dauert das Ehescheidungsverfahren?


Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.


Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Versorgungsausgleich als den Normalfall angesehen, § 1 VersAusglG. Die Eheleute können - soweit hierdurch kein krasses Missverhältnis entsteht - den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich jedoch durch Abschluss einer notariellen Ehescheidungsfolgenvereinbarung ausschließen. Da die Rentenanwartschaften dann nicht ausgeglichen werden, müssen hier durch die Deutsche Rentenversicherung oder private Rententräger nicht erst die Ausgleichswerte ermittelt werden, was das Ehescheidungsverfahren erheblich beschleunigen und auf wenige Monatereduzieren kann - dies ist jedoch insbesondere bei längeren Ehen mit teils erheblichen finanziellen Nachteilen des geringer verdienenden Ehegatten beim Renteneintritt verbunden und sollte daher gut überlegt sein.


Wird der gesetzliche Versorgungsausgleich durchgeführt (und wirken beide Eheleute bei der ggf. erforderlichen rentenversicherungsrechtlichen Kontenklärung mit), dauern die Ehescheidungsverfahren - je nach Amtsgericht - durchschnittlich ca. 9 Monate zzgl. eines weiteren Monats bis zum Eintritt der Rechtskraft, soweit nicht beide Parteien anwaltlich vertreten sind und einen sog. Rechtsmittelverzicht gegen den Ehescheidungsbeschluss erklären.

Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns für

Rechtsfragen

 
 
 
 
 

Öffnungszeiten

Mo - Do:  08.00 - 16.30 Uhr

Fr:             08.00 - 14.00 Uhr

Informationen zum Büro